FAQ

Bei der Zusendung des von Interzero gegengezeichneten Vertrages wird Ihre Lizenzpartnernummer bekannt gegeben.
In der VVO ist diese nach dem jährlichen Lizenzentgelt je Haushalt und Gewerbe geregelt:
  • <1.500€ - Jahresmelder
  • >20.000€ - Monatsmelder
  • dazwischen – Quartalsmelder
Die Mengenmeldungen sind am 15. des auf die Meldeperiode folgenden Monats fällig (z.B.: die Meldung für Jänner am 15.2., die Meldung für das 1. Quartal am 15.4., Die Jahresmeldung bis zum 15.1. des Folgejahres)
Dafür steht Ihnen unser Onlineportal unter https://onlineportal.interzero-austria.com/ zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten Sie im Rahmen der Vertragsbearbeitung.
für Monats – und Quartalsmelder gibt es die Möglichkeit die laufend gemeldeten Mengen im Rahmen der Jahresabschlussmeldung bis 15.3. des Folgejahres zu korrigieren.
Jahresmelder geben die Jahresmeldung bis zum 15.1. des Folgejahres ab, und können danach keine Korrekturen mehr vornehmen.
Bitte senden Sie ein Email mit dem Betreff „login“ an die Kundenberatung, wir senden Ihnen gerne ein Neues zu.
Diese steht zum Ausdruck im Servicebereich unseres Meldeportals bereit.
Die Zusendung der E-Rechnung erfolgt an die von Ihnen angegebene Email Adresse. Sollten Sie eine Zustellung per Post wünschen, geben Sie diese Info im Feld: Nachrichten ein – ebenso eine abweichende Rechnungsadresse.
Jahresmelder erhalten die erste Rechnung Anfang 2016, nach Abgabe Ihrer Jahresmeldung.
Monats- bzw. Quartalsmelder erhalten Ihre Rechnungen innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Meldungen.
Das Abfallwirtschaftsgesetz und die Verpackungsverordnung sehen klare Richtlinien zur Einstufung der Verpackungen vor. Im Infobereich stehen entsprechende Informationen zur Verfügung.