FAQ
Wie lautet meine INTERZERO Partnernummer?
Bei der Zusendung des von Interzero gegengezeichneten Vertrages wird Ihre
Lizenzpartnernummer bekannt gegeben.
Wie erfolgt die Einstufung der Meldeperiode?
In der VVO ist diese nach dem jährlichen Lizenzentgelt je Haushalt und Gewerbe geregelt:
- <1.500€ - Jahresmelder
- >20.000€ - Monatsmelder
- dazwischen – Quartalsmelder
Wie erfolgen die Mengenmeldungen?
Die Mengenmeldungen sind am 15. des auf die Meldeperiode folgenden Monats fällig
(z.B.: die Meldung für Jänner am 15.2., die Meldung für das 1. Quartal am 15.4., Die
Jahresmeldung bis zum 15.1. des Folgejahres)
Dafür steht Ihnen unser Onlineportal unter https://onlineportal.interzero-austria.com/ zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten Sie im Rahmen der Vertragsbearbeitung.
Dafür steht Ihnen unser Onlineportal unter https://onlineportal.interzero-austria.com/ zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten Sie im Rahmen der Vertragsbearbeitung.
Kann ich meine Mengenmeldung am Jahresende noch korrigieren?
für Monats – und Quartalsmelder gibt es die Möglichkeit die laufend gemeldeten Mengen im
Rahmen der Jahresabschlussmeldung bis 15.3. des Folgejahres zu korrigieren.
Jahresmelder geben die Jahresmeldung bis zum 15.1. des Folgejahres ab, und können danach keine Korrekturen mehr vornehmen.
Jahresmelder geben die Jahresmeldung bis zum 15.1. des Folgejahres ab, und können danach keine Korrekturen mehr vornehmen.
Was ist zu tun wenn ich mein Passwort verliere?
Bitte senden Sie ein Email mit dem Betreff „login“ an die Kundenberatung, wir senden Ihnen
gerne ein Neues zu.
Woher bekomme ich die Systemteilnahmebestätigung?
Diese steht zum Ausdruck im Servicebereich unseres Meldeportals bereit.
Wie und wann bekomme ich meine Rechnung?
Die Zusendung der E-Rechnung erfolgt an die von Ihnen angegebene Email Adresse. Sollten
Sie eine Zustellung per Post wünschen, geben Sie diese Info im Feld: Nachrichten ein –
ebenso eine abweichende Rechnungsadresse.
Jahresmelder erhalten die erste Rechnung Anfang 2016, nach Abgabe Ihrer Jahresmeldung.
Monats- bzw. Quartalsmelder erhalten Ihre Rechnungen innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Meldungen.
Jahresmelder erhalten die erste Rechnung Anfang 2016, nach Abgabe Ihrer Jahresmeldung.
Monats- bzw. Quartalsmelder erhalten Ihre Rechnungen innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Meldungen.
Wie muss ich die Abgrenzung meiner Verpackungen zwischen Haushalt und Gewerbe vornehmen?
Das Abfallwirtschaftsgesetz und die Verpackungsverordnung sehen klare Richtlinien zur
Einstufung der Verpackungen vor. Im Infobereich stehen entsprechende Informationen zur
Verfügung.